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Eigentumsanteile fallen nur an, wenn z.B. eine Teilungserklärung vorliegt. Bei einer ganz normalen Vermietung müssen Sie in der Rubrik "Eigentumsanteile" keine Eintragung vornehmen.
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Eigentumsanteile fallen nur an, wenn z.B. eine Teilungserklärung vorliegt. Bei einer ganz normalen Vermietung müssen Sie in der Rubrik "Eigentumsanteile" keine Eintragung vornehmen.